Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Am 1.1.2017 ist das neue Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf sind dank der intensiven Proteste der Betroffenen und Behindertenverbände, auch der DGSP, wesentliche Verbesserungen erzielt worden.

Im Bereich der Einkommens- und Vermögensanrechnung gibt es jedoch noch großen Verbesserungsbedarf. Vor allem in der Übergangszeit bis 2020 ist die Situation unbefriedigend. Wir müssen beobachten, wie die Sozialbehörden die Umsetzung der neuen Regelungen gestalten. Der folgende Link bringt in prägnanter Form Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz