Erklärung der Landesbehindertenbeauftragten zum Bundesteilhabegesetz

Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Es ist aber noch weit entfernt von der vollständigen Erfüllung der UN – Behindertenrechtskonvention. Die Landesbehindertenbeauftragten haben in einer gemeinsamen Erklärung auf die wesentlichen Fortschritte, aber auch auf die wichtigen Kritikpunkte an diesem Gesetz hingewiesen. Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden:

3 Erklärung der Beauftragten zum BTHG

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